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Vor jeder Inbetriebnahme der Laserhandmessgeräte sei an einem ruhenden Objekt ein Vortest durchzuführen, der sogenannte Nulltest. Üblicherweise erfolge er an einem Verkehrszeichen. “Der beschriebene Fehler entstand beim Ausrichten auf ein ruhendes Kfz und nach unserer Einschätzung und in Abklärung mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durch ein bewusstes Reproduzieren in Form eines ‘Abgleitens’ des Fokus von einer glatten Oberfläche des Kfz wie beispielsweise Kennzeichen/Frontspoiler auf Motorhaube.”
Täterschutz? Wenn man irrtümlicherweise geblitzt wurde (weil es ja scheinbar Messfehler gibt), ist man also gleich Täter?
Im juristischen Sinne ja, da man gesetzeswidrig gehandelt hat.