Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Ich weiß gar nicht, welchen Teil dieses Artikels ich zuerst zitieren soll… oder ob.
“Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” ist also keine Aufstachelung zu Willkürmaßnahmen und Hass? Wie weltfremd kann man sein, oder war die Staatsanwaltschaft auf dem gleichen Schützenfest saufen?
Also darf man wieder die erste Strophe des Deutschlandliedes singen?
Anders als oft behauptet ist die nie verboten gewesen.
Edit: Ist halt nur nicht Teil der Nationalhymne wie manche behaupten.
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Ja, ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt, die Aussage ist zwar moralisch absolut ekelhaft, aber die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes gut. Illegal wäre es wenn man es in beleidigendem Kontext verwendet.
Nazi Parolen singen, Hass verbreiten hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Das hast du nicht zu entscheiden.
Du auch nicht, und trotzdem beziehst du Stellung für eine Sichtweise.
Nein, ich kläre lediglich darüber auf was.das Verfassungsgericht bereits vor längerer Zeit festgestellt hat, und was eigentlich Konsens bei gerichten ist.
Stimmt, sondern unsere Verfassung und das StGB.
Ja und die Entscheidung diesbezüglich steht seit längerem, das ist ja mein Punkt.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-03/auslanderhetze-urteil-augsburg
Ich sehe diese Aussagen auch als überaus verwerflich, aber Meinungsfreiheit heiß auch, diese Aussagen tolerieren zu müssen.
Ja ist es aber nicht.
Gute Entscheidung, ja.