Arbeiten für weniger als zwei Euro die Stunde - ist das rechtens? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet nun: Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Die Bundesländer müssen nun nachbessern.
Ich finds immer echt faul, wenn Journalisten so einen Artikel schreiben, aber sich dann nicht die Mühe machen, mal in das Urteil zu schauen, was denn z.B. “nachbessern” heißt. Haben die Gefangenen Anspruch auf Mindestlohn? Dürfen Kost und Logis angerechnet werden?
Ich hab die Pressemitteilung zum Urteil mal überflogen und konkret hat das BVerfG, so wie ich das verstehe, nicht die Höhe an sich kritisiert, sondern dass kein Konzept existiert, das festlegt, wie die Gefangenenarbeit und die damit zusammenhängende Vergütung die Resozialisierung fördern soll.
Zur Höhe selbst sagt das BVerfG gar nicht so viel, aber immerhin:
Auch die Wahrnehmung der Gesamtvergütung von Gefangenenarbeit und insbesondere der Bemessung der monetären Vergütungskomponente durch die Gefangenen selbst darf nicht unberücksichtigt bleiben. Der Gesetzgeber hat gesetzliche Rahmenbedingungen anzustreben, die dazu beitragen, dass das (geringe) Entgelt nicht als Teil der zu verbüßenden Strafe erlebt wird.
Und zur Anrechnung von Haftkosten sagt es:
Sieht der Gesetzgeber ein System (hauptsächlich) finanzieller Vergütung für Gefangenenarbeit vor, so ist es ihm nicht verwehrt, auch einen Haftkostenbeitrag vorzusehen. Das Resozialisierungsgebot fordert aber in der für Strafgefangene typischen Situation einen Ausgleich zwischen dem staatlichen Interesse an einer Kostendeckung und den wirtschaftlichen Interessen und finanziellen Möglichkeiten der Gefangenen. Dies erfordert eine gesetzliche Regelung, nach der der Haftkostenbeitrag so bemessen wird, dass dem Gefangenen von der Vergütung jedenfalls ein angemessener Betrag verbleibt, der ihm einen greifbaren Vorteil im Vergleich zu nicht arbeitenden Gefangenen bringt.
Wenn das wirklich eine reine Resozialisierungsmaßnahme ist, dann kann ich nachvollziehen, dass kein Mindestlohn gezahlt wird. Allerdings ist der Unterschied zwischen Resozialisierungsmaßnahme und Sklaverei hier wirklich sehr dünn.
Daher wäre es gut, wenn man sich als Rechtsstaat genau überlegt, welche Maßnahmen wirklich zur Resozialisierung dienen und welche einfach nur Ausbeutung im Namen irrsinniger Kostendeckungsmaßnahmen sind. Ein Gefängnis verursacht schließlich immer Kosten.
Ich finds immer echt faul, wenn Journalisten so einen Artikel schreiben, aber sich dann nicht die Mühe machen, mal in das Urteil zu schauen, was denn z.B. “nachbessern” heißt. Haben die Gefangenen Anspruch auf Mindestlohn? Dürfen Kost und Logis angerechnet werden?
Ich hab die Pressemitteilung zum Urteil mal überflogen und konkret hat das BVerfG, so wie ich das verstehe, nicht die Höhe an sich kritisiert, sondern dass kein Konzept existiert, das festlegt, wie die Gefangenenarbeit und die damit zusammenhängende Vergütung die Resozialisierung fördern soll.
Zur Höhe selbst sagt das BVerfG gar nicht so viel, aber immerhin:
Und zur Anrechnung von Haftkosten sagt es:
Das macht mehr Sinn, danke.
Wenn das wirklich eine reine Resozialisierungsmaßnahme ist, dann kann ich nachvollziehen, dass kein Mindestlohn gezahlt wird. Allerdings ist der Unterschied zwischen Resozialisierungsmaßnahme und Sklaverei hier wirklich sehr dünn.
Daher wäre es gut, wenn man sich als Rechtsstaat genau überlegt, welche Maßnahmen wirklich zur Resozialisierung dienen und welche einfach nur Ausbeutung im Namen irrsinniger Kostendeckungsmaßnahmen sind. Ein Gefängnis verursacht schließlich immer Kosten.