Arbeiten für weniger als zwei Euro die Stunde - ist das rechtens? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet nun: Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Die Bundesländer müssen nun nachbessern.
Kommt halt auf den jeweiligen Behinderten an. Es gibt Menschen dort, die auch relativ problemlos auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt tätig werden könnten, wenn auch mit reduzierter Stundenzahl. Die will dort nur halt keiner, weil die einen besonderen Schutz haben und eben keine 40h/Woche können. Diese brauchen den absoluten Großteil der Sonderhilfen aus den Werkstätten nicht und werden dort ausgebeutet um vielleicht den einen, der nur Kullis zusammenschrauben kann, querzusubventionieren.
Dass sich Firmen über die Beauftragung solcher Werkstätten teilweise bis ganz aus der Abgabe für nicht genügend Schwerbehinderte im eigenen Betrieb freikaufen können, sollte denen optimalerweise auch einiges Wert sein, was man weiter an die Behinderten durchreichen könnte. Blöderweise habe ich mal einen Bescheid über diese Abgabe gesehen: Der Betrag ist ein absoluter Witz. Da ist kein Anreiz für gar nichts.
So war das nicht gemeint. Der Beitrag auf den ich geantwortet habe weist darauf hin, dass Behindertenwerkstätten eine komplett andere Zielsetzung haben als Gefängnisse. Mein “kommt auf den jeweiligen Behinderten an” bezieht sich auf ebendiese Tatsache. Wer mit minimalster Unterstützung auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt unterkommen könnte - sofern er denn angestellt würde - hat absolut gar nichts von den “Zielsetzungen” der Behindertenwerkstätten. Im Gegenteil: Diese Leute werden von diesen Anstalten zurückgehalten.
Edit: Wenn ich gegen Löhne, die zum Leben reichen, bei hochgradig unselbstständogen Schwerbehinderten wäre, hätte ich in meinem ersten Beitrag auch nicht pauschal von den Behindertenwerkstätten gesprochen. Das habe ich aber getan, weil ich der Ansicht bin, dass jede Arbeit angemessen vergütet werden sollte. Mindestlohn heißt für mich auch Mindestlohn, weil der das Mindeste darstellen soll was noch angemessen ist.
Kommt halt auf den jeweiligen Behinderten an. Es gibt Menschen dort, die auch relativ problemlos auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt tätig werden könnten, wenn auch mit reduzierter Stundenzahl. Die will dort nur halt keiner, weil die einen besonderen Schutz haben und eben keine 40h/Woche können. Diese brauchen den absoluten Großteil der Sonderhilfen aus den Werkstätten nicht und werden dort ausgebeutet um vielleicht den einen, der nur Kullis zusammenschrauben kann, querzusubventionieren.
Dass sich Firmen über die Beauftragung solcher Werkstätten teilweise bis ganz aus der Abgabe für nicht genügend Schwerbehinderte im eigenen Betrieb freikaufen können, sollte denen optimalerweise auch einiges Wert sein, was man weiter an die Behinderten durchreichen könnte. Blöderweise habe ich mal einen Bescheid über diese Abgabe gesehen: Der Betrag ist ein absoluter Witz. Da ist kein Anreiz für gar nichts.
Ne, es kommt nicht auf die jeweiligen Behinderten an. Wer arbeitet, der soll auch davon leben können - selbstbestimmt.
So war das nicht gemeint. Der Beitrag auf den ich geantwortet habe weist darauf hin, dass Behindertenwerkstätten eine komplett andere Zielsetzung haben als Gefängnisse. Mein “kommt auf den jeweiligen Behinderten an” bezieht sich auf ebendiese Tatsache. Wer mit minimalster Unterstützung auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt unterkommen könnte - sofern er denn angestellt würde - hat absolut gar nichts von den “Zielsetzungen” der Behindertenwerkstätten. Im Gegenteil: Diese Leute werden von diesen Anstalten zurückgehalten.
Edit: Wenn ich gegen Löhne, die zum Leben reichen, bei hochgradig unselbstständogen Schwerbehinderten wäre, hätte ich in meinem ersten Beitrag auch nicht pauschal von den Behindertenwerkstätten gesprochen. Das habe ich aber getan, weil ich der Ansicht bin, dass jede Arbeit angemessen vergütet werden sollte. Mindestlohn heißt für mich auch Mindestlohn, weil der das Mindeste darstellen soll was noch angemessen ist.