Regeln für Cannabis-Konsum

Nachdem der Cannabis-Teillegalisierung im Bund hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, das Gesetz in Bayern „extremst restriktiv“ anzuwenden. Hohe Bußgelder gibt es bereits, am Mittwoch hat der Landtag die Regeln noch mal verschärft. Mit den Stimmen von CSU, FW und AfD wird das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) geändert, das regelt, wo Rauchen verboten ist. Der Konsum von Cannabis wurde darin bislang nicht erwähnt, er war ja nirgends erlaubt. Wegen der Teillegalisierung ändert sich das jetzt.

Überall, wo das Rauchen verboten ist, gilt künftig auch explizit ein Konsumverbot für Cannabis: unter anderem in öffentlichen Gebäuden, dem Landtag und in Gaststätten. Das Verbot gilt auch für Schulen, Kitas, Sport- und Spielplätze – wobei das Bundesgesetz dort ohnehin einen Verbotsradius von 100 Metern vorsieht. In Bayern wird das Kiffen nun aber auch in Außenbereichen von Gaststätten und auf Volksfesten untersagt. Tabakkonsum nicht, weshalb Toni Schuberl (Grüne) in der Debatte von einer „Unwucht“ sprach. Zusätzlich gibt die Gesetzesänderung den Kommunen die Möglichkeit, das Kiffen auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verbieten. Man müsse „klare Kante“ zeigen, sagte Thorsten Freudenberger (CSU). Er begründete die neuen Regeln mit dem Gesundheitsschutz, vor allem für Jugendliche. Die Gefahren nannte auch Schuberl „unbestritten“. Zugleich verwies er auf Studien, wonach jährlich Zehntausende an den Folgen von Tabak- und Alkoholkonsum sterben. „An Cannabis stirbt niemand“, sagte Schuberl, dessen Fraktion wie die SPD gegen die Regeln stimmte.

Erwähnenstwert ist vielleicht dass bei allen Beschlüssen immer CSU, FW und AfD gleich abgestimmt haben. Bewertet das wie ihr wollt…