Ist es sicher, meine Wohnung zu mieten, wenn ich ins Ausland gehe? Würde ich haften, wenn die Mieterin etwas an der Wohnung macht, während ich im Ausland bin?
Ist es sicher, meine Wohnung zu mieten, wenn ich ins Ausland gehe? Würde ich haften, wenn die Mieterin etwas an der Wohnung macht, während ich im Ausland bin? Soll ich es meinem Vermieter mitteilen?
Ich würde nur Leute zur Untermiete in die von mir angemietete Wohnung lassen,
a) die ich über einen längeren Zeitraum persönlich kenne b) denen ich vertrauen kann und die mir gegenüber ehrlich sind c) die regelmäßig mit mir in Kontakt kommen - mindestens um kurz mitzuteilen “kein Grund zur Sorge wegen der Wohnung”
Daher meine Meinung (und kein absoluter, unumstößlicher Fakt) im Kontext deiner Situation: Nein, es ist nicht sicher und ich würde es sein lassen.
Eine Zwischenmiete ist nichts anderes als eine Untervermietung. Die musst du deinem Vermieter anzeigen. In bestimmten Fällen kann er die Erlaubnis nicht verweigern. Aber anzeigen musst du.
Und für Schäden an der Wohnung hättest du genau wie für Schäden die du selbst verursacht hast. Du kannst deinen Zwischenmieter lediglich in Regress nehmen.
Am Ende lässt du jemand Fremden in deine Wohnung. Und dieser Fremde kann da halt machen, was er möchte. Wenn er also Bock hat, kann er dir die ganze Bude entweder zerlegen oder auch deine Wände rosa streichen oder einfach da drin wohnen. Genau wie du das machen kannst gerade. Es gibt nichts, was dich jetzt gerade in diesem Moment davon abhalten könnte, dein Klo mit einem Hammer zu zertrümmern.
Du stehst dann halt dem Vermieter gegenüber mit Kaution etc. gerade. Theoretisch steht dein Zwischenmieter auch dir gegenüber bei solchen Schäden gerade, aber praktisch sind in solchen Fällen die Zwischenmieter dann irgendwann einfach weg, nicht greifbar, nicht mehr kontaktierbar oder haben eh kein Geld. Von daher: Wenn du Zwischenmiete machst, dann musst du dem Mieter sehr gut vertrauen können.
Meine Schwägerin hatte in ihrer alten Wohnung in der Küche eine Wand, auf die Freunde und Besucher alle möglichen Sprüche, Wünsche, Bilder usw. gemalt hatten. Der Zwischenmieter hat die Wand ohne Rückfrage einfach weiß gestrichen…
Untervermietung ist in einigen Mietverträgen von vornherein ausgeschlossen, das würde ich mal prüfen.
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Das stimmt beides nicht
§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte BGB (1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt
Das ist der gesetzliche Normalfall, falls es nicht im Mietvertrag anders vereinbart ist. Das Gesetz unterscheidet auch nicht zwischen der Untervermietung eines Teiles oder der ganzen Wohnung.
Bei bestimmten anerkannten Fallgruppen kann der Mieter Anspruch auf die Untervermietung haben. Diese Fallgruppen sind inzwischen sehr weitgehend und unterscheiden zwischen der Untervermietung eines Teiless der Wohnung und der ganzen Wohnung. Ein Auslandsaufenthalt kann ein solcher Fall sein. Einholen muss der Mieter die Erlaubnis dennoch. Vermietet er einfach so unter, ohne die Erlaubnis einzuholen, droht die Kündigung.