Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter hat nach dem Tod ihres Ehemannes mittlerweile noch 4 Jahre lang eine Unfallversicherung sowie eine Rechtschutz Versicherung gezahlt. Diese Policen sind leider jetzt erst aufgetaucht. Natürlich möchten wir diese nun schnellstmöglich kündigen und es stellt sich die Frage, ob man gezahlte Beiträge zurück fordern kann? Da jede Versicherung knapp 30 Euro monatlich gekostet hat, ist hier eine Menge Geld aus dem Fenster geschmissen worden.
Danke schön.
Es kommt ganz drauf an, was in den Versicherungsbedingungen steht, also da mal reinschauen. Bei mir steht da z. B. drin, dass der Vertrag weiterläuft, wenn der nach dem Todestag nächste fällige Beitrag gezahlt wird. Diejenige Person, die den zahlt, wird dann laut Versicherungsbedingungen automatisch Versicherungsnehmerin. In diesem Fall hätte man schlechte Karten, Geld zurückzubekommen, da der Vertrag ja weitergeführt worden ist.