Bin gespannt welche Grenze es dann wird Realistisch gesehen wird es eine Grenze geben. Wenn die natürlichen Wehen einsetzen ist es zu spät. Eine Stunde nach der Empfängnis ist es definitiv ok.
Wo sie liegt? Keine Ahnung. Ich bin davon allerdings auch nicht direkt betroffen.
Ich bin sehr dafür, das Thema endlich aus der Illegalität zu holen.
1993 hat das Bundesverfassungsgericht allerdings entschieden, „dass das grundsätzliche Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs weiterhin bestehen bleiben muss“¹. Daher bin ich gespannt, wie das mit dem Grundgesetz vereinbar umgesetzt werden soll. Möglicherweise hofft man auch darauf, dass das Gericht seine Einstellung etwas verändert hat.
Ungeborenes Leben muss geschützt werden, aber wenn dann das Kind auf der Welt ist, darf es eine Klimakatastrophe erben und Notfallinvestitionen dagegen sind verfassungswidrig…
Bei anderen Themen stört es die Legislative doch auch nicht, bereits als verfassungswidrig erklärte Gesetze nochmal zu verabschieden, hier wär das endlich mal was positives
Ich wünsche mir die Ausdauer die hinter der Vorratsdatenspeicherung steckt für viele andere Vorhaben.