Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

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    1 year ago

    Mhhh also das ist in Bezug auf die Letzte Generation jetzt schon etwas konstruiert mMn.

    Unabhängig davon betrachtet verklagt auch niemand die Gewerkschaften aufgrund der Streiks wegen Nötigung. Der recht spontan angekündigte Streik wurde unterbunden, aber das war auch das Höchste der Gefühle.

    Von daher sage ich spontan: Lirum Larum wie rum. Ist beides Protest, keine Nötigung.