Bei den kommunalen Drogenhilfen in Nordrhein-Westfalen regt sich Kritik an der Umsetzung der geplanten Cannabis-Legalisierung, die gerade erst ihre erste Hürde im Bundestag genommen hat. Die Legalisierung ist eines der Prestigeprojekte der Ampelkoalition und von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Aus einer Stellungnahme von 24 Drogenhilfen in NRW, die CORRECTIV vorliegt, geht hervor: Sie sehen vor […]
Nein ist es nicht. Das Verbot greift in die individuelle Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG ein. Es ist auch nach Art. 3 GG zweifelhaft, weil hier die Ungleichheit in der gesetzlichen behandlung nur mit sehr viel Aufwand konstruiert werden kann.
Das einzige Argument, warum ein Verbot legitim sein kann, ist dass es wirksam die Verfügbarkeit und Konsum und die damit verbundenen Gesundheitsschäden zum Schutz der Bürger verringert. Das ist aber weder bei Cannabis in illegal, noch bei Alkohol in legal der Fall.
Und es wäre auch bei illegalem Alkohol der Fall, weil man Problemen mit Drogen in einer freien Gesellschaft nicht wirksam mit Verboten entgegentreten kann. Und jeder Versuch die Verbote wirksam durchzusetzen, bedeutet schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte.
Nein ist es nicht. Das Verbot greift in die individuelle Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG ein. Es ist auch nach Art. 3 GG zweifelhaft, weil hier die Ungleichheit in der gesetzlichen behandlung nur mit sehr viel Aufwand konstruiert werden kann.
Das einzige Argument, warum ein Verbot legitim sein kann, ist dass es wirksam die Verfügbarkeit und Konsum und die damit verbundenen Gesundheitsschäden zum Schutz der Bürger verringert. Das ist aber weder bei Cannabis in illegal, noch bei Alkohol in legal der Fall.
Und es wäre auch bei illegalem Alkohol der Fall, weil man Problemen mit Drogen in einer freien Gesellschaft nicht wirksam mit Verboten entgegentreten kann. Und jeder Versuch die Verbote wirksam durchzusetzen, bedeutet schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte.
Nein ist was nicht? Ich hab doch zugestimmt: