Ein Arbeitgeber entließ einen krankgeschriebenen Mitarbeiter, nachdem er Party-Fotos entdeckte. Aus Sicht des Obersten Gerichtshofs war das unzulässig
Es sei kein “Krankheitsbild festgestellt worden, bei dem der Besuch einer privaten Veranstaltung geeignet wäre, den Heilungsverlauf hintanzuhalten”, heißt es in der Entscheidung.
Ich war am Wochenende auf einem Rave, bei dem auch mehrere Rollstuhlfahrer am Start waren, weil der Club sich um Inklusion und Barrierefreiheit bemüht.
Also auch mit Beinbruch kann man feiern gehen und ich sehe erstmal keinen Grund, warum das der Genesung entgegenstehen sollte.