Der Warnblinker wird nirgends explizit erwähnt, aber ich bin der Meinung dass Falschparken mit Warnblinker durchaus als vorsätzliche Handlung zu werten ist.Hier wird die Sache definiert.
Video ist immer gut, ja. Gerade wenns um Drohungen und Pöbeleien des Fahrers geht, da kommt neben der OWI-Anzeige auch gleich noch eine wegen Nötigung und/oder Beleidigung hinzu.
Also nicht nur 70 Euro und 'nen Punkt, sondern auch noch MPU wenns gut Läuft.
Wenn ich mich nicht täusche kann man Personen/Unternehmen oder ähnliches für sowas Anzeigen mit schweren eingriff auf den Straßenverkehr
Weg.li hat’s gerichtet…
Kaaa-ching … 70 Euro und ein Punkt.
Warnblinker bedeutet Vorsatz und Verdoppelung ;)
Tatsächlich? Zukünftig also immer Kurzvideo wo man den Warnblinker sieht!
Eine kurze Gugelung zeigt mir, dass ich da wohl Unfug verbreitet habe. Pardon.
Der Warnblinker wird nirgends explizit erwähnt, aber ich bin der Meinung dass Falschparken mit Warnblinker durchaus als vorsätzliche Handlung zu werten ist.Hier wird die Sache definiert.
Kommt da nicht auch noch die ungerechtfertigte Benutzung von Warnsignalen dazu?
Denke ja, aber läppische 5 Euro.
Wie gewonnen, so zerronnen.
Schaden wird der Hinweis und Video allerdings nicht. Da kann sich die zuständige Person dann selbst ein Bild machen.
Video ist immer gut, ja. Gerade wenns um Drohungen und Pöbeleien des Fahrers geht, da kommt neben der OWI-Anzeige auch gleich noch eine wegen Nötigung und/oder Beleidigung hinzu.
Also nicht nur 70 Euro und 'nen Punkt, sondern auch noch MPU wenns gut Läuft.