Das Bundesverfassungsgericht behandelt Fälle unseres Grundgesetzes und wenn ich mich noch richtig entsinne, können unsere Grundrechte nur vom Staat oder staatliche Stellen verletzt werden.
Grundsätzlich (höhö) stimmt das, aber Grundrechte können durchaus eine sogenannte Drittwirkung zwischen privaten Parteien entfalten. So darf zum Beispiel dein Vermieter nicht jederzeit in deine Wohnung weil die von dem Grundrecht auf Privatsphäre geschützt ist, und jedes Gesetz und/oder Urteil welches das anders sehen würde wäre halt verfassungswidrig.
Grundsätzlich (höhö) stimmt das, aber Grundrechte können durchaus eine sogenannte Drittwirkung zwischen privaten Parteien entfalten. So darf zum Beispiel dein Vermieter nicht jederzeit in deine Wohnung weil die von dem Grundrecht auf Privatsphäre geschützt ist, und jedes Gesetz und/oder Urteil welches das anders sehen würde wäre halt verfassungswidrig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)#Drittwirkung_von_Grundrechten
Späte Antwort von mir aber danke für die Aufklärung. Bin ich wieder ein bisschen schlauer.