Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, “zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen”.
Nein, das heißt nur, dass es VW möglich ist, (E-)Autos günstig zu verkaufen. Die Marge sieht man nicht. Ob das eventuell durch europäische Verbrennerkäufe oder Kredite gegenfinanziert ist, sieht man auch nicht. Genauso wenig kann man aber sagen, dass es nicht günstiger ginge, wenn weiter optimiert wird.
Was aber relativ sicher ist: Wenn in der EU das Verbrennerverbot früher käme, würden auch die E-Autos früher günstiger. Dann würden (genau wie gerade in China) die Hersteller nämlich allesamt gezwungen, zu Preisen zu verkaufen, die ihre Kunden bezahlen wollen. Dementsprechend würde auch auf Margen verzichtet. Stattdessen können sich die Hersteller in der EU darauf ausruhen, die dollste Verbrennertechnik mit den meisten Auspuffen mit hohen Margen zu verkaufen.