Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, “zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen”.
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Die Berichte von Agenturen und Zeitungen, die ich für vertrauenswürdig halte, waren eigentlich immer recht konsistent, und haben Dinge, die berichtet wurden, aber nicht unabhängig bestätigt werden konnten, entsprechend relativiert.
Die Journalisten, die ich persönlich kenne, würden sich auch recht sicher keine Linie vorschreiben lassen, und sind den westlichen Staaten gegenüber eher kritisch eingestellt, was ja wichtiger Teil einer funktionierenden Demokratie ist.
Natürlich gibt es bei allem Parteien, die Geschehnisse entweder überzogen darstellen, oder sie unter den Teppich kehren wollen, je nach dem wie sie besser passen.