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    8 months ago

    Vielleicht sollte man dazu anmerken: In Deutschland ist das schnell strafbar.

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

    Datenschutz ist dann nochmal was anderes.