• django@discuss.tchncs.deOP
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    21 days ago

    Es gibt die Auslegung, dass der Steckling beim Einbringen in die Erde zum Setzling wird und dann verboten ist.

    Ich bin genau wie du gespannt, was da am Ende bei rauskommt, wenn das vor Gericht geklärt wird.

    • docktordreh@discuss.tchncs.de
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      21 days ago

      Dummer Gedanke dazu, bleibts in einem hydroponischen System ein Steckling?

      Die Regel “3 blühende Pflanzen gleichzeitig” erschien mir dagegen sinnvoller

      • django@discuss.tchncs.deOP
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        21 days ago

        Stecklinge besitzen keine Blüten- oder Fruchtstände und einen THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent, so dass der Konsum ihrer Bestandteile keine psychoaktiv berauschende Wirkung entfaltet. Unter Stecklinge fallen sowohl Jungpflanzen als auch Sprossteile (Klone), sie werden mit dem Einpflanzen zum Setzling.

        Drucksache 20/8704, Seite 91

        • docktordreh@discuss.tchncs.de
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          21 days ago

          Danke für den Link, das kannte ich noch nicht. Mir fehlt aber noch das Verständnis, wann etwas “eingepflanzt” ist. Irgendein Medium braucht man ja, um beispielsweise einen Klon wurzeln zu lassen. Das wäre dann schon ein Setzling? Also, wenn ich einen Ast abschneide ist es ein Steckling, sobald er in Kokos Quelltabletten steckt ein Setzling?