Die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte (GEMA) hat beim Landgericht München Klage gegen den KI-Audiogenerator Suno eingereicht. Die Verwertungsgesellschaft wirft dem Anbieter vor, ihren Generator auf unzulässige Weise mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken trainiert zu haben.
Hui, mich pro GEMA in nem Fall zu machen muss man auch mal hinbekommen.