Die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte (GEMA) hat beim Landgericht München Klage gegen den KI-Audiogenerator Suno eingereicht. Die Verwertungsgesellschaft wirft dem Anbieter vor, ihren Generator auf unzulässige Weise mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken trainiert zu haben.
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Hui, mich pro GEMA in nem Fall zu machen muss man auch mal hinbekommen.